Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte das passende Anmeldeformular. Mit
einer Unterschrift bietet der Kunde Study Nelson den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Vertragsverpflichtungen einsteht, sofern er entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.
Die Anmeldung bzw. Bewerbung wird an die Study Nelson Schulen weitergeleitet.
Nach Eingang der Anmeldung und nach Bestätigung eines Platzes händigen
wir unseren Kunden
umgehend die schriftliche Bestätigung aus. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Study Nelson vor, an das Study
Nelson für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen Angebots
zustande,
wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme schriftlich bestätigt.
Bezahlung / Preise
Eine Anzahlung von Euro 250,- ist mit dem Antrag fällig und eine Überweisungsbestätigung
muss
dem Antrag beiliegen. Der Bezahlungsmodus für die restliche Summe wird
mit der Aufnahmebestä-tigung mitgeteilt. Der Reisepreis muss per Überweisung
bezahlt werden. Preise
für das Study Nelson Programm sind aus der jeweils gültigen Preisliste
zu ersehen, diese sind der Study Nelson Broschüre beigelegt oder können
von Study Nelson erfragt werden. Bei kurzfristigen Buchungen, die einen
erhöhten Aufwand bedürfen und die Bewerbungsfrist überschreiten, erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro.
Sind die Voraussetzungen der
Fälligkeit des ge-samten Reisepreises erfüllt, besteht für
den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des
gesamten Reise-preises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen
durch Study Nelson
Rücktritt, Umbuchung,
Ersatzperson
Vor Beginn der Reise können Sie einen Reiserücktritt schriftlich
mitteilen. Für den Fall des Rücktritts
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
unsere Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten sind bei Reiserücktritt
gewöhnlich wie
folgt pauschalisiert:
- Nach Einreichung des Antrags: Euro 250,-
- Nach Annahme des Platzes: 20% des Programmpreises
- Ab 120 Tage vor Abreise (es gilt das Abreisedatum lt. Rechnung): 40%
des Programmpreises
- Ab 60 Tage vor Abreise (es gilt das Abreisedatum lt. Rechnung): bis
zu 50% des Programmpreises
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis
je angemeldeten Reiseteilnehmer.
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt verfällt der
gesamte Reisepreis. Wir empfehlen,
dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall
abschließen. Bis Reisebeginn
kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person
an der Reise teilnimmt,
sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen. Für den Reisepreis
und die durch den
Wechsel in der Person entstehende Kosten haften ursprünglicher und neuer
Reiseteilnehmer als
Gesamtschuldner.
Gastschüler haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Schulaufenthaltes
zu kündigen
und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. Study Nelson
kann den vereinbarten
Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Eine Stornopauschale
wird
deshalb in diesem Fall nicht geltend gemacht.
Haftung des Veranstalters
Study Nelson und Neuseeland Direkt haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: Study
Nelson und/oder Neuseeland Direkt übernehmen keine
Haftung für die Leistungsträger, deren Handlungen oder den Teilnehmer
und dessen
Handlungen. Teilnehmer sind selbst für sich verantwortlich. Gerichtsstand
ist Nelson, Neuseeland.
Allgemeines
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, Gerichtstand ist
Nelson, Neuseeland.
Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer Study Nelson umgehend unterrichten
und
Abhilfe verlangen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung sind Ansprüche insoweit
ausgeschlossen.
Ansprüche wegen Mängel der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines
Monats gegenüber dem
Veranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche
nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wird.
Die Ansprüche
verjähren in 3 Monaten ab dem vertragsgemäßen Vertragsende.
Study Nelson unterrichtet seine Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen. Alle notwendigen Informationen erhalten
sie
von der neuseeländischen Botschaft.
Der Reisende ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es
sei denn, daß sich
Study Nelson ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen
etc. verpflichtet hat.
Study Nelson haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang solcher
Unterlagen, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, es
sei denn, daß Study
Nelson die Verzögerung zu vertreten hat.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich
dieser Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die auf der Broschüre/Website enthaltenen Angaben sind für Study
Nelson bindend. Wir behalten
uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung
der Angaben zu erklären,
ü ber die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
In der Broschüre/Website genannte Möglichkeiten zu fakultativen Programmen
(z.B. Freizeit,
Ausflüge) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.
Study Nelson behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und
dessen Durchführung vorzunehmen,
soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
sind, nicht
erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen
und für
den Teilnehmer zumutbar sind. Study Nelson verpflichtet sich, den Teilnehmer
von solchen Änderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Study
Nelson kann eine
Preiserhöhung als Folge der Änderung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte
Leistungen (z.B. Flughafengebühren) oder der Wechselkurse vornehmen, sofern
zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen.
Die Erhöhung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Steigerung des entsprechenden
Kostenfaktors
auf den Programmpreis tatsächlich auswirkt. Study Nelson hat den Teilnehmer
unverzüglich
ü ber die Programmänderung in Kenntnis zu setzen. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 5% des
Programmpreises, ist der Kunde berechtigt innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten.
Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch
Study Nelson geltend zu
machen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Jeder
Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Reisende
sind
insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich Study Nelson
zur Kenntnis zu
geben. Study Nelson kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand
erfordert und kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige
Ersatzleistung
erbringen.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schulleitungen bzw.
Vertretungen sind
nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche
auf Minderung des Reisepreises
oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für Study Nelson anzuerkennen.
Hinweise
Die Angaben dieses Programms entsprechen dem Stand der Drucklegung vom
30. Mai 2003.
Copyright und Verantwortlich für den Inhalt: Neuseeland Direkt, PO Box
1282, Nelson,
Neuseeland. Änderungen des Programmes sowie der Teilnahmebedingungen sind
vorbehalten
und offenzulegen. Maßgeblich ist letztendlich der Inhalt der Buchungsbestätigung
sowie wirksam
getroffenen Abreden. Mit jedem neu angegebenen Datum werden alle Reiseankündigungen
früherer
Inhalte der Study Nelson Broschüre, Website oder Publikationen ungültig.
Bildnachweise: David Monopoli, Latitude Nelson, Education New Zealand und
die
Study Nelson
Schulen.
© Die Verwendung sowie ein Abdruck von Texten dieser Broschüre oder
der Webseite, auch auszugsweise,
ist nur mit Genehmigung von Study Nelson gestattet.
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somit keine Verantwortung für deren Inhalte.
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