Study Nelson
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Neuseeland
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Study Nelson

 

 


Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte das passende Anmeldeformular. Mit einer Unterschrift bietet der Kunde Study Nelson den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht, sofern er entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung bzw. Bewerbung wird an die Study Nelson Schulen weitergeleitet. Nach Eingang der Anmeldung und nach Bestätigung eines Platzes händigen wir unseren Kunden umgehend die schriftliche Bestätigung aus. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Study Nelson vor, an das Study Nelson für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme schriftlich bestätigt.

Bezahlung / Preise
Eine Anzahlung von Euro 250,- ist mit dem Antrag fällig und eine Überweisungsbestätigung muss dem Antrag beiliegen. Der Bezahlungsmodus für die restliche Summe wird mit der Aufnahmebestä-tigung mitgeteilt. Der Reisepreis muss per Überweisung bezahlt werden. Preise für das Study Nelson Programm sind aus der jeweils gültigen Preisliste zu ersehen, diese sind der Study Nelson Broschüre beigelegt oder können von Study Nelson erfragt werden. Bei kurzfristigen Buchungen, die einen erhöhten Aufwand bedürfen und die Bewerbungsfrist überschreiten, erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des ge-samten Reisepreises erfüllt, besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reise-preises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch Study Nelson

Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Vor Beginn der Reise können Sie einen Reiserücktritt schriftlich mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten sind bei Reiserücktritt gewöhnlich wie folgt pauschalisiert: - Nach Einreichung des Antrags: Euro 250,- - Nach Annahme des Platzes: 20% des Programmpreises - Ab 120 Tage vor Abreise (es gilt das Abreisedatum lt. Rechnung): 40% des Programmpreises - Ab 60 Tage vor Abreise (es gilt das Abreisedatum lt. Rechnung): bis zu 50% des Programmpreises Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt verfällt der gesamte Reisepreis. Wir empfehlen, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall abschließen. Bis Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person entstehende Kosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner. Gastschüler haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Schulaufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. Study Nelson kann den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Eine Stornopauschale wird deshalb in diesem Fall nicht geltend gemacht.

Haftung des Veranstalters
Study Nelson und Neuseeland Direkt haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: Study Nelson und/oder Neuseeland Direkt übernehmen keine Haftung für die Leistungsträger, deren Handlungen oder den Teilnehmer und dessen Handlungen. Teilnehmer sind selbst für sich verantwortlich. Gerichtsstand ist Nelson, Neuseeland.

Allgemeines
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, Gerichtstand ist Nelson, Neuseeland. Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer Study Nelson umgehend unterrichten und Abhilfe verlangen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung sind Ansprüche insoweit ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wird. Die Ansprüche verjähren in 3 Monaten ab dem vertragsgemäßen Vertragsende. Study Nelson unterrichtet seine Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen. Alle notwendigen Informationen erhalten sie von der neuseeländischen Botschaft. Der Reisende ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, daß sich Study Nelson ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Study Nelson haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, es sei denn, daß Study Nelson die Verzögerung zu vertreten hat. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf der Broschüre/Website enthaltenen Angaben sind für Study Nelson bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, ü ber die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. In der Broschüre/Website genannte Möglichkeiten zu fakultativen Programmen (z.B. Freizeit, Ausflüge) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Study Nelson behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Study Nelson verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Study Nelson kann eine Preiserhöhung als Folge der Änderung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) oder der Wechselkurse vornehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen. Die Erhöhung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Steigerung des entsprechenden Kostenfaktors auf den Programmpreis tatsächlich auswirkt. Study Nelson hat den Teilnehmer unverzüglich ü ber die Programmänderung in Kenntnis zu setzen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des Programmpreises, ist der Kunde berechtigt innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Study Nelson geltend zu machen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Reisende sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich Study Nelson zur Kenntnis zu geben. Study Nelson kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schulleitungen bzw. Vertretungen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für Study Nelson anzuerkennen.

Hinweise
Die Angaben dieses Programms entsprechen dem Stand der Drucklegung vom 30. Mai 2003. Copyright und Verantwortlich für den Inhalt: Neuseeland Direkt, PO Box 1282, Nelson, Neuseeland. Änderungen des Programmes sowie der Teilnahmebedingungen sind vorbehalten und offenzulegen. Maßgeblich ist letztendlich der Inhalt der Buchungsbestätigung sowie wirksam getroffenen Abreden. Mit jedem neu angegebenen Datum werden alle Reiseankündigungen früherer Inhalte der Study Nelson Broschüre, Website oder Publikationen ungültig. Bildnachweise: David Monopoli, Latitude Nelson, Education New Zealand und die Study Nelson Schulen. © Die Verwendung sowie ein Abdruck von Texten dieser Broschüre oder der Webseite, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung von Study Nelson gestattet. Wir distanzieren uns vom Inhalt jeder Website, die in Form eines Links aufgeführt ist und übernehmen somit keine Verantwortung für deren Inhalte.

 

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