1. Veranstalter
Veranstalter ist Study Nelson Ltd, 284 Trafalgar Street, Nelson,
Neuseeland (nachfolgend „Study Nelson“).
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Teilnehmer sendet die ausgefüllten Anmeldeformulare inklusive
aller erforderlichen Nachweise und Dokumente an Study Nelson.
Mit der Unterschrift – bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift
des/der gesetzlichen Vertreter(s) notwendig – werden die
Teilnahmebedingungen von Study Nelson anerkannt. Bis zur Annahme
durch Study Nelson ist der Teilnehmer an seine Anmeldung gebunden.
Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem gewählten Programmangebot
werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch
Study Nelson ausdrücklich bestätigt worden sind.
2.2 Nach Eingang des Anmeldeformulars erfolgt eine gründliche
Prüfung der Unterlagen durch Study Nelson. Study Nelson behält
sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers abzulehnen,
wenn dieser nicht den besonderen Teilnahmeerfordernissen genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anweisungen entgegenstehen.
2.3 Durch die schriftliche Bestätigung von Study Nelson kommt
der Vertrag zustande. Bei Annahme der Anmeldung durch Study Nelson
wird dem Teilnehmer unverzüglich die Bestätigung per Post oder
E-mail zugesandt. Dieses Schreiben enthält außerdem weitere
Informationen zum Programm.
2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot von Study Nelson vor, an das Study
Nelson für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag
auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn der Teilnehmer
uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme des Angebots schriftlich
bestätigt, wobei die Bestätigung per E-mail genügt.
3. Preise
3.1 Die Preise für die Schulprogramme sind aus der jeweils aktuellen
Preisliste ersichtlich. Die aktuelle Preisliste kann auf der Webseite
von Study Nelson eingesehen werden. Auf Anfrage sendet Study Nelson
die Preisliste auch per Post oder E-mail zu. Der Programmpreis
ergibt
sich aus dem angegebenen Preis für das jeweils gewählte Programm.
3.2 Nicht im Programmpreis enthalten sind die Kosten für Visum,
Versicherungen, Gebühren für Flugumbuchungen, Schuluniform, Schulextras
wie spezielle Lernmaterialien, Gebühren für Spezialkurse, Schulbus
und Taschengeld, eventuell anfallende Prüfungsgebühren
oder die Teilnahme an Ausflügen.
3.3 Bei kurzfristigen Anmeldungen, die aufgrund der Überschreitung
der Anmeldefrist eines erhöhten Aufwands bedürfen, behalten wir
uns vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer von
Study Nelson die Rechnung über den Gesamtpreis.
4.2 Der Programmpreis ist in zwei Raten zu zahlen: Die erste
Rate in Höhe von 250 Euro wird mit der Anmeldung fällig. Die Restzahlung
wird mit der Rechnung zum jeweils angegebenen Datum fällig und
ist für den Visumsantrag notwendig. Ohne vollständige Zahlung
des
Programmpreises besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche
Leistungen von Study Nelson.
5. Preisänderungen
Study Nelson behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder Änderungen
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang
zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf
den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Reisetermin mehr als drei Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises setzt Study Nelson unverzüglich den
Teilnehmer hiervon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von
zehn Tagen nach Kenntnisnahme vom Reisevertrag zurückzutreten.
6. Leistungspflichten von Study Nelson
6.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen bzw. aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Anmeldebestätigung, sofern zwischen Study Nelson
und dem Teilnehmer nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes
vereinbart wird.
6.2 Study Nelson behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm
und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich
sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen
und für den Teilnehmer zumutbar sind. Study Nelson verpflichtet
sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7. Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson
7.1 Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.
7.2 Bei einem Rücktritt hat Study Nelson Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen
sich auf den Programmpreis, es gilt der
Reiseantritt laut Rechnung): 10% nach Bestätigung der Anmeldung,
20% bis 61 Tage vor Reiseantritt, 40% bis 31 Tage vor Reiseantritt,
50% ab dem 30. Tag vor Reiseantritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Study Nelson.
7.3 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung
verfällt der gesamte Reisepreis. Stornokosten für gebuchte Flüge
werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet
(bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich
die Möglichkeit nachzuweisen, dass Study Nelson ein geringerer
Schaden
entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung
im Einzelfall.
7.4 Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt
seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von Study
Nelson und dem jeweiligen College angenommen wird. Soweit durch
den
Personenwechsel weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere
bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet.
Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person
entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer
als
Gesamtschuldner.
7.5 Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung
des Schulaufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen
Gründen abzubrechen. Study Nelson ist berechtigt, den vereinbarten
Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht.
Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
7.6 Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung,
die die gesamten Kosten einschließlich der Schul- und Unterkunftsgebühren
mit abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt.
8. Gewährleistung und Abhilfe
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich
unverzüglich an Study Nelson zu wenden, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann
dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung,
Schadenersatz) geltend gemacht werden können. Jeder Reisende ist
verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Study Nelson kann Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls
verpflichtet sich Study Nelson, in der Weise Abhilfe zu schaffen,
dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Schulleitungen
bzw. Vertretungen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche,
insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf
Schadenersatz, mit Wirkung für Study Nelson anzuerkennen. Ansprüche
auf Minderung und Schadenersatz verjähren mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Study Nelson haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: Study
Nelson übernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren
Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen. Die Teilnehmer
sind für sich selbst verantwortlich.
10. Pass-, Visums- und Impfbestimmungen
Study Nelson unterrichtet den Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(n)
Vertreter über die aktuellen Pass-, Visums- und Impfvorschriften.
Der Teilnehmer ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen sowie für
die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in
vollem Umfange selbst verantwortlich. Bei Unklarheiten ist der
Teilnehmer verpflichtet, Study Nelson rechtzeitig vor Beginn der
Reise schriftlich darauf hinzuweisen.
11. Leistungspflichten des Teilnehmers
11.1 Mit der Unterzeichnung des Study Nelson Vertrages stimmt
der Teilnehmer den aufgeführten Regeln und Vorschriften zu. Es
wird erwartet, dass der Teilnehmer sich den Gesetzen des Gastlandes
unterwirft und sich den landesüblichen Gewohnheiten anpasst. Teilnehmer
müssen der Schulordnung folgen und die Regeln der Gastfamilie
akzeptieren.
11.2 Bei Zuwiderhandlungen muss der Teilnehmer im schlimmsten
Fall mit dem Ausschluss aus dem Study Nelson Programm und der
Ausweisung aus Neuseeland rechnen. Der Kündigung des Study Nelson
Vertrages geht eine Abmahnung voraus, es sei denn, das
Verhalten des Teilnehmers stellt eine besonders schwerwiegende
Pflichtverletzung dar.
11.3 Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages seitens
Study Nelson hat der Teilnehmer das Programm, die Gastfamilie
und die Schule zu verlassen. Die Organisation der Heimreise obliegt
dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten.
11.4 Der Anspruch von Study Nelson auf den Reisepreis bleibt
in vollem Umfang erhalten. Study Nelson erstattet jedoch ersparte
Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei Study Nelson selbst
eintreten oder von den örtlichen Leistungsträgern und Partnern
tatsächlich an Study Nelson erstattet werden. Study Nelson erstellt
hierzu eine Abrechnung.
12. Weitere Bestimmungen
12.1 Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter sind
ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Programmende verpflichtet,
Study Nelson sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgebliche
Informationen schriftlich mitzuteilen.
12.2 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags zur Folge.
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Study Nelson unterliegt
neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Nelson, Neuseeland.
Gerichtsstand ist Nelson.